Abgasskandal: Umwelthilfe klagt erneut in Schleswig
Reicht ein Software-Update, um Abgassysteme zu legalisieren? Die Deutsche Umwelthilfe bestreitet das und klagt in Schleswig erneut gegen das Kraftfahrt-Bundesamt. Es geht um Millionen VW-Fahrzeuge.
Vor einem knappen Jahr war die Deutsche Umwelthilfe vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht (Kreis Schleswig-Flensburg) schon einmal erfolgreich. Damals ging es im Kern um die gleiche Frage wie heute: ob bei Rückrufaktionen von Autoherstellern ein Software-Update ausreicht, um verbotene Abgassysteme zu legalisieren. Der Unterschied: Das Schleswiger Gericht verhandelt heute über 62 Fahrzeugtypen verschiedener Marken des VW-Konzerns. Im vergangenen Jahr ging es nur um VW Golf-Modelle. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe sind bis zu fünf Millionen Fahrzeuge betroffen. Ob heute schon ein Urteil fällt, ist laut Verwaltungsgericht unklar.
Klage richtet sich gegen das KBA
Der Verein Deutsche Umwelthilfe klagt nicht direkt gegen den Autohersteller, sondern gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Flensburger Behörde hat VW nämlich durch sogenannte Freigabebescheide entlastet - also Software-Updates in diesen Fällen zu ausreichenden Rückruf-Aktionen im Dieselskandal erklärt. Bei den Abschalteinrichtungen geht es unter anderem um illegale Systeme, die eine gesetzeskonforme Abgasfilterung bei bestimmten Temperaturen deaktivieren - sogenannte Thermofenster.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Gegen das Urteil aus dem vergangenen Jahr hat der VW-Konzern Berufung eingelegt. Das Verfahren ist laut dem Schleswiger Verwaltungsgericht noch nicht beendet. Es gilt als wahrscheinlich, dass auch das heutige Verfahren nach dem Urteil in die nächste Instanz gebracht wird. Dann würde es vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig landen.