Dieselskandal: Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Stadler
Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach ihn des Betrugs schuldig.
Der Grund: Nach Ansicht des Gerichts hatte Stadler den Verkauf von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten zu spät gestoppt. Die beiden Mitangeklagten wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen wegen Betrugs verurteilt. Bei ihnen handelt es sich um den ehemaligen Chef der Motorentwicklung und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie einen Ingenieur. Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Dieselskandal.
Alle Angeklagte haben gestanden
Alle drei Angeklagten hatten während des Prozesses Geständnisse abgelegt: Stadler, dass er den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt hatte. Damit war Stadler der erste ehemalige VW-Vorstand, der im Dieselskandal Betrugsvorwürfe einräumte. Die beiden anderen Angeklagten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. So hielten diese zwar auf dem Teststand die Abgaswerte ein, wenn sie auf der Straße unterwegs waren, wurde die Abgasreinigung dagegen gedrosselt.
Haftstrafe ohne Bewährung für Hatz gefordert
Die verhängten Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Den Bewährungsstrafen für Stadler und den Ingenieur hatte die Staatsanwaltschaft während des Prozesses im Rahmen einer Verständigung bereits zugestimmt. Für Hatz dagegen hatte die Anklagebehörde eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.