Weitere acht Monate Haft für Ex-Unternehmer Hendrik Holt

Stand: 25.03.2023 09:37 Uhr

Das Osnabrücker Landgericht hat Hendrik Holt zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Dem Emsländer wird vorgeworfen, den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn verleumdet zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der bereits wegen eines anderen Betrugs verurteilte frühere Unternehmer dem damaligen Bundesgesundheitsminister zu Beginn der Corona-Pandemie Schutzmasken für 42 Millionen Euro angeboten. Dabei sei Holt nie in der Lage gewesen, die Ware auch zu liefern. Er sei allein auf den Vorschuss des Bundes aus gewesen - 17 Millionen Euro. Im aktuellen Prozess ging es allerdings um die Vorwürfe der falschen Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens, wofür das Gericht am Freitag sein Urteil gesprochen hat: Holt soll gesagt haben, dass sich Spahn an dem Masken-Deal bereichern wollte. Das Verfahren wurde von dem Hauptverfahren, in dem es um den Masken-Betrug ging, abgetrennt.

Urteil liegt unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Urteil liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe plädiert. Der Richter begründete das mildere Urteil damit, dass Holt sich umfassend zu den Vorwürfen geäußert habe. Außerdem stellte der Richter zu seinen Gunsten fest, dass Holt nicht die Absicht gehabt habe, Spahns öffentliches Ansehen zu schädigen. Negativ ins Gewicht gefallen sei allerdings, dass Holt zum Tatzeitpunkt schon vorbestraft war.

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Zeuge Jens Spahn: Kein persönlicher Kontakt zu Holt

Spahn hat im Prozess als Zeuge ausgesagt und dabei persönliche Kontakte zum Angeklagten bestritten. Er könne sich nicht an ein Gespräch oder ein Treffen mit dem Ex-Unternehmer erinnern, sagte Spahn vor Gericht. Der frühere Bundesminister bestritt außerdem, eine persönliche finanzielle Beteiligung an dem Geschäft erwartet zu haben. Spahn habe das Angebot von Holt und seinem Geschäftspartner damals per E-Mail erhalten. Er habe dieses jedoch nicht ernst genommen und nicht an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

2022: Haftstrafen gegen Holt, seine Mutter, Geschwister und Partner

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Osnabrück Holt wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Holt frei erfundene Windkraftprojekte an internationale Energie-Unternehmen verkauft und diese dadurch um rund zehn Millionen Euro betrogen hatte. Auch Holts Mutter, seine Geschwister und sein ehemaliger Geschäftspartner wurden verurteilt. Das Urteil gegen Holt ist noch nicht rechtskräftig. Die acht Monate Freiheitsstrafe kommen nun zu den siebeneinhalb Jahren. Da gebe es keinen "Mengenrabatt", sagte die Staatsanwaltschaft.

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Dieses Thema im Programm:

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