Wegen Steuern? Urgroßeltern wollen 23-jährigen Urenkel adoptieren
Ein Ehepaar aus dem Landkreis Osnabrück darf seinen 23 Jahre alten Urenkel nicht adoptieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und folgte damit dem Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück. Zur Begründung hieß es, der Altersunterschied sei für ein normales Eltern-Kind-Verhältnis zu groß. Die Urgroßeltern sind nach Angaben des Amtsgerichts Bersenbrück 83 und 85 Jahre alt. Außerdem habe der Urenkel ein intaktes Verhältnis zu seiner Mutter, hieß es vom OLG. Auch das spreche gegen eine Adoption. Es gebe auch Anhaltspunkte, dass es nur um eine günstige Regelung des Erbes gehe, etwa um Erbschaftssteuer zu sparen. Das sei "sittlich nicht zu rechtfertigen", so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.