
Urteil gegen Automatensprenger: Revision eingelegt
Im Osnabrücker Verfahren gegen sieben Geldautomatensprenger aus den Niederlanden haben die Staatsanwaltschaft und ein Verteidiger Revision eingelegt. Wie ein Landgerichtssprecher auf Anfrage des NDR Niedersachsen mitteilte, ist das Urteil somit noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof müsse jetzt entscheiden, ob er die Revision annehme. Das Landgericht Osnabrück hatte den Hauptangeklagten zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die sechs weiteren Angeklagten erhielten mehrjährige Haftstrafen oder Jugendstrafe. Zuvor hatten alle sieben in einem nicht öffentlichen Gespräch gestanden, an der Sprengung mehrerer Geldautomaten beteiligt gewesen zu sein. Darunter war auch eine Sprengung in Osnabrück im Sommer 2021.