Sieben Geldautomatensprenger zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Im Prozess um 22 gesprengte Geldautomaten hat das Landgericht Osnabrück am Montag die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Damit endete der Prozess zehn Monate früher als geplant.
Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt - wegen des Herbeiführens von Sprengstoff-Explosionen und Bandendiebstahls. Er habe die Taten maßgeblich organisiert, so die Richterin. Die anderen sechs 20 bis 33 Jahre alten Männer wurden zu niedrigeren Haftstrafen verurteilt, zwei von ihnen zu drei Jahren Jugendstrafe. Weil sie bereits lange in Untersuchungshaft gesessen hatten, kamen die beiden Männer am Montag frei. Vor Gericht sagten die Verurteilten am Montag alle, die Taten täten ihnen leid. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Männer können Revision einlegen.
Schaden von rund 5,5 Millionen Euro
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bande zwischen August 2021 und November 2023 in unterschiedlichen Zusammensetzungen 22 Geldautomaten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gesprengt beziehungsweise zu sprengen hat. In den meisten Fällen machten sie dabei Beute von bis zu einer Million Euro. Die Taten ereigneten sich an 14 Orten, unter anderem in Osnabrück. Dabei entstand nach Polizeiangaben ein Schaden von rund 5,5 Millionen Euro.
An diesen Orten wurden Geldautomaten gesprengt
- Osnabrück
- Leichlingen
- Rösrath
- Viersen
- Bebra
- Bedburg
- Essen-Kupferdreh
- Essen-Kray
- Issum-Sevelen
- Geldern – Walbeck
- Aldenhoven
- Hückelhoven
- Willich
- Duisburg
- Marl
- Xanten
- Haltern am See
- Münster-Nienberge
- Marl
- Waltrop
Automatensprenger hatten teilweise gestanden
Auf das frühzeitige Prozess-Ende hatten sich Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorab verständigt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, haben die sieben Angeklagten weitgehend gestanden, weshalb keine weitere Beweisaufnahme und Zeugenaussagen nötig seien. Im Gegenzug einigten sich die Beteiligten demnach auf Ober- und Untergrenzen beim Strafmaß.
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