Urteil: Landkreis Vechta zahlt 10.000 Euro wegen Diskriminierung
Der Landkreis Vechta hat einem Mann mehr als 10.000 Euro Schadensersatz wegen der Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers zahlen müssen. Der Landkreis weist die Vorwürfe weiterhin zurück.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte eine Revision bereits im März abgewiesen - und damit die Vorinstanzen bestätigt. Die Kommune hatte für den Fachbereich Umwelttechnik eine Stelle für einen staatlich geprüften Techniker ausgeschrieben. Der Mann aus Börger im Landkreis Emsland, der seinem Anwalt Johannes Dickebohm zufolge mehr als 20 Jahre Berufserfahrung hat, hatte es bis in die Endrunde geschafft. Den Job bekam er nicht. Stattdessen vergab der Landkreis die Stelle an einen Mitbewerber, der kaum Berufspraxis haben soll.
Landkreis streitet Vorwürfe ab - hat aber schon gezahlt
Der Bewerber aus Börger, der eine Hörbehinderung hat, sah sich diskriminiert. Er klagte zunächst vor dem Arbeitsgericht Oldenburg - und bekam recht. Der Landkreis Vechta stritt die Vorwürfe ab. Kreissprecher Jochen Steinkamp sagte dem NDR in Niedersachsen, dass das Bewerbungsverfahren diskriminierungsfrei vonstattengegangen sei. Der Bewerber mit den besseren Fachkompetenzen habe die Stelle erhalten, der Mann aus Börger sei auf Platz zwei im Auswahlverfahren gelandet. Der Landkreis legte Revision ein - ohne Erfolg. Kreissprecher Steinkamp zufolge habe der schwerbehinderte Ex-Bewerber das Geld plus Zinsen bekommen.