Tierquälerei: Landgericht bestätigt Urteil gegen Viehhändler
Weil ein 57-Jähriger ein verletztes Rind transportiert haben soll, hat das Landgericht Osnabrück am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg gegen den Viehhändler bestätigt.
Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll 2018 einen transportunfähigen Jungbullen zu einem Schlachthof in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) gebracht haben. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass das Tier Schmerzen erlitt. Außerdem soll er den Jungbullen aus dem Transporter gezogen haben. Wegen Tierquälerei muss er 35 Tagessätze à 70 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht: Tier beim Aufladen nicht transportfähig
Bereits im vergangenen November hatte das Amtsgericht Bad Iburg den Mann wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 2.450 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück sei das Tier schon beim Aufladen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht transportfähig gewesen. Dadurch sei dem Tier ein länger anhaltendes Leiden zugefügt worden. Die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz hatte die Anlieferung des Tieres damals heimlich gefilmt. Das Video wurde vor Gericht von einem Sachverständigen ausgewertet.
Verteidiger beantragte Freispruch des Viehhändlers
Der Verteidiger des 57-Jährigen beantragte Freispruch, da es keinen Nachweis gebe, dass das Tier bei der Abfahrt vom Bauernhof nicht transportfähig war. Ob das Verfahren in die nächste Instanz gehen soll, müsse er noch mit seinem Mandanten besprechen, sagte der Anwalt nach der Verhandlung.