Streit um Hausärzte-Ausbildung: Gericht weist Klage ab

Stand: 08.03.2023 18:53 Uhr

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Mittwoch eine Klage von Internisten aus Wallenhorst gegen die Ärztekammer Niedersachsen abgewiesen. Die Internisten wollten Mediziner zu Hausärzten weiterbilden.

Deswegen hatten Dr. Florian Balkau aus Wallenhorst und eine bei ihm angestellte Kollegin, beide niedergelassene Ärzte aus dem Landkreis Osnabrück, geklagt. Balkau wollte "jemanden ausbilden, der bei ihm die Fortbildung zum Hausarzt machen will", erklärte Justizsprecherin Uta Conrads dem NDR in Niedersachsen. Das aber hatte ihm die Ärztekammer nicht in vollem Umfang gestattet. So dürfe Balkau den Kandidaten nicht die notwendigen vollen zwei Jahre ausbilden, sondern nur für 18 Monate. Für das letzte halbe Jahr müsste sich der Bewerber dann noch einmal einen anderen Arzt als "Ausbilder" suchen, erklärte Conrads. Aus Sicht von Balkau macht aber das die Stelle unattraktiv für junge Mediziner und verhindert, dass sich mehr Mediziner als Hausärzte auf dem Land niederlassen.

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Kläger will womöglich in Revision gehen

Der Hausarzt Floran Balkau sitzt am Schreibtisch in seiner Praxis. © NDR
Der Internist Dr. Florian Balkau verklagte seine Standesvertretung - die Ärztekammer Niedersachsen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Mittwoch dennoch ab und hielt sich dabei an das geltende Gesetz. "Es ist so, dass das Heilkammerberufsgesetz (HKG) in Niedersachsen den Grundsatz vorsieht, dass man nur in der Fachrichtung weiterbilden darf, in der man auch selber den Facharzttitel trägt. Und da das Gesetz dies so vorgibt, hat die Ärztekammer das in der Weiterbildungsordnung auch im Grundsatz übernommen", sagte Conrads zu dem Urteil. Der Kläger Balkau reagierte mit Unverständnis auf den Urteilsspruch und überlegt nun mit seinen Anwälten, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Wer weiterbildet, muss selbst Facharzt für Allgemeinmedizin sein

Grundlage für dieses Prozedere ist die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen. Die wurde 2020 geändert, wie Conrads weiter erklärte. "Man darf jetzt nur noch in der Allgemeinmedizin weiterbilden, wenn man selbst Allgemeinmediziner ist." Balkau und seine Kollegin sind aber Fachärzte für Innere Medizin. Sie sind sogenannte hausärztliche Internisten. Das bedeutet, dass sie hauptsächlich hausärztliche Leistungen erbringen.

Ärztekammer verweist auf spezielle Qualifikationen von Hausärzten

Die Ärztekammer Niedersachsen verweist auf die speziellen Kenntnisse, die Hausärzte brauchen - etwa bei Hausbesuchen oder der Wundversorgung. "Hausärzte und Internisten haben keine identische Herangehensweise bei der Behandlung", sagte Sprecher Thomas Spieker. Sein Vorschlag: Balkau könne sich erst selbst zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden lassen. Dann könnte er danach die vollen 24 Monate Weiterbildung in seiner Praxis anbieten. Einen solchen Antrag habe Balkau seines Wissens aber nie gestellt, sagte Spieker.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Niedersachsen 18.00 | 08.03.2023 | 18:00 Uhr

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Gesundheitspolitik

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