Neues Kirchen-Arbeitsrecht: Caritas Osnabrück begrüßt Beschluss
Das neue Arbeitsrecht für Beschäftige der katholischen Kirche liegt bisher als Entwurf vor. Für die Bistümer ist es nicht bindend. Im Bistum Osnabrück wird es nach eigenen Angaben jedoch gelten.
Die Diözesanbischöfe hatten sich am Dienstag auf einen Entwurf für ein neues Arbeitsrecht geeinigt. In diesem ist festgehalten, dass Beschäftigte der katholischen Kirche und Caritas nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen, wenn sie ein zweites Mal geheiratet haben oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode muss die neue "Grundordnung für den kirchlichen Dienst" noch formell bestätigen.
Caritas Osnabrück befürwortet neues Arbeitsrecht
Der Direktor der Caritas in Osnabrück, Johannes Buß, und seine Stellvertreterin Johanna Sievering begrüßen die Pläne: "Endlich ist klar gesagt, dass die privaten Lebensumstände der Mitarbeitenden keine Bedeutung haben für die Mitarbeit in unseren Einrichtungen. Die sexuelle Identität, die Frage, an welchen Gott jemand glaubt, oder andere Aspekte der Lebensführung sind Privatsache." Allerdings wünschten sich die Beschäftigten eine noch größere Offenheit und differenziertere Betrachtung bei der Frage des Kirchenaustritts als Kündigungsgrund. Die Caritas beschäftigt im Bistum Osnabrück knapp 28.500 Personen.