Mord in Bramsche: Revision gegen Urteil eingelegt
Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen gegen das Urteil gegen einen 20-Jährigen vor, der eine 19-Jährige in Bramsche-Pente vergewaltigt und ermordet hatte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe.
Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte den 20-Jährigen am Montag zu einer Jugendstrafe von neun Jahren, wie aus einer Mitteilung des Landgerichts vom Dienstag hervorgeht. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen, weil dem Angeklagten zusätzlich zu der Tötung der 19-Jährigen noch zwei weitere Taten zur Last gelegt wurden, die er als Jugendlicher begangen haben soll. Verurteilt wurde der 20-Jährige wegen Mordes und Vergewaltigung an der 19-Jährigen und wegen einer weiteren Vergewaltigung, die er als Jugendlicher begangen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision ein
Genau das passierte auch: Noch am Tag der Urteilsverkündung legte die Staatsanwaltschaft nach Informationen des NDR Niedersachsen Revision ein. Sie hatte eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Letztere würde eine Entlassung nach der Haftzeit unwahrscheinlich machen. Auch die Verteidigung des 20-Jährigen will gegen das Urteil Revision einlegen, wie der NDR weiter erfuhr.
19-Jährige schwer verletzt auf Sportplatz gefunden
Die Tat in Bramsche hatte sich Anfang März am Rande einer Geburtstagsfeier ereignet. Die 19-Jährige war schwer verletzt auf einer Wiese an der Schützenhalle im Ortsteil Pente gefunden worden. Sie starb später im Krankenhaus. Der 20-Jährige war einer der 150 Partygäste. Der Verdacht gegen ihn hatte sich schnell erhärtet.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Das Landgericht Osnabrück hatte die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Es berief sich auf den Paragrafen 48 im Jugendgerichtsgesetz. Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit soll verhindert werden, dass der noch junge Angeklagte stigmatisiert wird. Verhandelt wurde auch eine Vergewaltigung, bei der der Täter noch jugendlich war. Ursprünglich sollte sogar das Strafmaß nicht öffentlich werden. Das hatte für Kritik gesorgt.
Verfassungsrechtler kritisiert Landgericht
Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler kritisierte das Landgericht für dessen spärliche Informationspolitik: Es sei zwar gut, dass das Landgericht eine Pressemitteilung mit dem Strafmaß veröffentlicht habe. "Es ist aber aus meiner Sicht ein viel zu kleiner Schritt", sagte Böhme-Neßler. Es stehe nur das Ergebnis des Prozesses drin. "Es wird nichts gesagt zu den Gründen, die das Gericht dazu gebracht haben, so zu urteilen", sagte er. "Es geht darum, dass im Rechtsstaat Prozesse im Normalfall öffentlich sein müssen; das Volk muss wissen, welche Urteile in seinem Namen gesprochen werden." Der Verfassungsrechtler erklärte weiter: "In Jugendgerichtsverfahren geht es natürlich auch darum, die jugendlichen Täter zu schützen. Aber trotzdem ist aus meiner Sicht die Abwägung zwischen einerseits Öffentlichkeit des Verfahrens und andererseits Schutz des jugendlichen Täters nicht gelungen."