Gericht: Krankenhaus darf weiter Oberschenkelhalsbrüche behandeln
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Krankenhaus im Emsland vorerst weiter Oberschenkelhalsbrüche behandeln darf. Die Krankenkasse AOK hatte dies in einem Schreiben untersagt.
Grund für das Verbot der Krankenkasse ist eine neue Richtlinie, die besagt, wie Krankenhäuser ausgestattet sein müssen, um Oberschenkelhalsbrüche behandeln zu dürfen. Im Fall der Klinik im nördlichen Emsland hatte die AOK beanstandet, dass am Wochenende kein spezialisierter Altersmediziner bereitstünde, sagte ein Sprecher des Landessozialgerichts (LSG) in Celle dem NDR Niedersachsen. Damit ist eine Person gemeint, die speziell für die medizinische Versorgung alter Menschen geschult ist. Die AOK hatte daher beanstandet, dass die Qualitätsstandards in dem Krankenhaus nicht erfüllt seien - und hat die Behandlung von Oberschenkelhalsbrüchen daraufhin in einem Schreiben verboten.
Gerichtsentscheidung gilt auch für andere betroffene Krankenhäuser
Die emsländische Klinik hat dagegen Widerspruch erhoben - und verweist nach Angaben des LSG darauf, dass es durch das Leistungsverbot zu einer Gefährdung der Versorgungslage komme. Nach einem Unfall müsse innerhalb von 24 Stunden die Operation erfolgen, was in diesen Fällen nicht immer gewährleistet sei. Das sieht auch das Landessozialgericht so und hat die Position des Krankenhauses nach eigenen Angaben bestätigt. Demnach ist das Verbot zunächst ausgesetzt und die Klinik darf weiterbehandeln, bis das Gericht im Hauptverfahren entscheidet. Diese Entscheidung gelte auch für viele andere betroffene Krankenhäuser in Niedersachsen, sagte ein Gerichtssprecher.