Geldautomatensprenger: Wie können Banken sich effektiv schützen?
Banken sollen mehr dafür tun, kriminelle Geldautomatensprenger abzuschrecken. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Dienstag erneut mit Vertretern der Finanzinstitute gesprochen.
Vergangenes Jahr wurden in Deutschland so vieleGeldautomaten gesprengt wie nie zuvor. Bund und Länder erhöhen jetzt den Druck auf die Geldhäuser, die Automaten besser zu sichern. Möglichkeiten gibt es. In Melle (Landkreis Osnabrück) haben Täter im Februar einen Geldautomaten der Volksbank gesprengt. Es gab größeren Schaden, ans Geld kamen die Täter aber nicht.
Der NDR in Niedersachsen hat dazu mit Thomas Ruff gesprochen, dem Vorstandsvorsitzenden der Volksbanken in Bad Laer, Borgloh, Hilter und Melle.
Herr Ruff, wie hat die Volksbank diesen Geldautomaten gesichert?
Thomas Ruff: Die Geldautomatensprengung war deshalb erfolglos, weil wir ein sehr neues Modell eingebaut hatten, mit entsprechend zusätzlichen Sicherheitswänden. Und das hat dazu geführt, dass trotz mehrerer Sprengungen diese letztlich erfolglos waren.
Was gibt es denn alles für Methoden für den Schutz?
Ruff: Das Einfachste ist natürlich, und das haben wir längst getan, dass SB-Räumlichkeiten von 23 Uhr bis 6 Uhr geschlossen sind. Dann die Reduzierung der Geldbestände, das heißt, man muss dann mehr nachfüllen. Dann setzen wir Vernebelungstechnik ein - und dann eben die Einfärbtechnik. Aber was wir im Detail tun, das ist Betriebsgeheimnis.
In den Niederlanden wird die Verklebungstechnik eingesetzt. Kommt die in Deutschland nicht infrage?
Ruff: Die Verklebungstechnik, die in den Niederlanden zu großen Erfolgen geführt hat, ist in Deutschland nicht möglich. Die Bundesbank akzeptiert die verklebten Scheine nicht. Die nimmt sie nicht zurück. Und weil sie die Bundesbank nicht zurücknimmt, sind diese Themen auch nicht versicherbar.
Jetzt sollen Banken gesetzlich verpflichtet werden, die Automaten noch besser zu schützen. Was sagen Sie dazu?
Ruff: Da spricht nichts dagegen. Und da können sich die Banken auch in die Pflicht nehmen lassen. Es muss nur eine angemessene Umsetzungsfrist vorhanden sein. Und wir müssen dabei wissen, dass die Täter ja immer im Vorlauf sind. Wir sind ja praktisch immer im Nachlauf. Und wenn man dann das Beispiel Niederlande nimmt, die haben - glaube ich - 800 Geldautomaten. In Deutschland gibt es über 50.000.
Das Interview führte Franziska Blömer, NDR.de.