Dank neuem Cannabis-Gesetz: Haft von 24-Jährigem verkürzt
Ein 24-jähriger Mann aus Osnabrück muss wegen bewaffneten Handelns mit Cannabis kürzer in Haft, als es ein erstes Urteil vor einem Jahr vorsah. Das urteilte eine Richterin am Landgericht Osnabrück am Dienstag. Grund ist das neue Cannabis-Gesetz, das rückwirkend gilt und bei dem der Strafrahmen niedriger ist als beim alten Betäubungsmittelgesetz. Der Mann hatte zuvor erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, so ein Gerichtssprecher. Der 24-Jährige muss nun für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Bei dem Urteil vor einem Jahr waren es fast sechs Jahre. Die Richterin begründete ihre Entscheidung am Dienstag damit, dass der Angeklagte mit sehr großen Mengen Cannabis gehandelt und zudem eine geladene Schusswaffe gehabt habe. Sie betonte auch, dass er schlichtweg Glück gehabt habe, dass der Bundesgerichtshof seinen Fall erst nach dem 1. April bearbeitet habe.