16-Jährigen erschossen - 82-Jähriger schweigt vor Gericht
Nach den tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen in Bramsche bei Osnabrück will der Angeklagte erst im Laufe des Prozesses aussagen. Das hat der Anwalt des 82-Jährigen zum Prozessauftakt erklärt.
Sein Mandant wolle zunächst mit der Gutachterin sprechen, sagte sein Anwalt. Der 82-Jährige muss sich seit Mittwoch wegen Mordes vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Er soll im Februar in Bramsche einen 16-Jährigen vor der gemeinsamen Haustür erschossen haben. Die Anklage wirft ihm heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der 16-Jährige wohnte mit seiner Mutter im selben Mehrfamilienhaus wie der Rentner. Der Angeklagte sitzt seit 1. März in Untersuchungshaft.
Vier Schüsse auf das Opfer
Am Morgen des 28. Februar soll der Angeklagte dem Jugendlichen vor dem Haus aufgelauert haben. Laut Staatsanwaltschaft machte sich der 16-Jährige an diesem Tag auf den Weg zur Schule. Zunächst soll der 82-Jährige dem Jugendlichen in die Wade geschossen haben. Der Junge stürzte vor der Haustür, lag auf dem Rücken. Dann soll der Angeklagte seinem Opfer zweimal in den Kopf geschossen haben. Ein weiterer Schuss traf eine Hand des Jungen, als dieser seine Hände schützend vor sein Gesicht zu halten versuchte. Anschließend setzte sich der Mann auf ein Hochbeet und richtete die Waffe gegen sich selbst. Er fügte sich lebensgefährliche Kopfverletzungen zu, überlebte jedoch. Der 16-Jährige starb einen Tag später an seinen schweren Hirnverletzungen.
Ärgers über Lärm im Haus?
Hintergrund des mutmaßlichen Mordes soll Ärger des Seniors über das Verhalten des späteren Opfers gewesen sein. Der 82-Jährige hatte sich offenbar wiederholt von Lärm im Haus gestört gefühlt. Laut Gericht soll er den 16-Jährigen und dessen Mutter mehrfach der Ruhestörung beschuldigt haben. Eine erste Annahme, dass er auch auf die Mutter des 16-Jährigen schoss, bestätigte sich nicht.
Stadt wusste nichts von Pistole des 82-Jährigen
Im Keller des mutmaßlichen Täters, der vor dem Ruhestand eine Pizzeria betrieben hatte, fanden die Beamten einen verschlossenen Waffenschrank. Der langjährige Sportschütze soll die Tatwaffe, eine Kleinkaliber-Sportpistole, an seinem früheren Wohnort im Landkreis Vechta angemeldet haben. Beim Umzug wurde diese offenbar nicht der Stadt Bramsche gemeldet, sodass der Mann deswegen nicht überprüft worden war.
Das Landgericht hat bis zum 10. Oktober acht Verhandlungstage angesetzt. Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.