14-Jährige vergewaltigt? Angeklagter Arzt schweigt vor Gericht
Seit Dienstag steht ein Arzt aus Bad Rothenfelde vor dem Landgericht Osnabrück. Er soll sich mit einer damals 14-Jährigen über einen Chatroom verabredet und sie vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt schwieg er.
Die heute 15-Jährige wurde am ersten Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Drei Stunden lang wurde sie als Zeugin befragt. Ihre Anwältin hatte gefordert, dass der Angeklagte den Gerichtssaal während der Befragung verlässt. Dem mutmaßlichen Täter zu begegnen sei für das Mädchen zu belastend und könne sie retraumatisieren, sagte sie. Die Anwältin schlug vor, dass der Angeklagte beispielsweise aus einem anderen Saal die Befragung per Video-Übertragung verfolgen könne. Die Kammer lehnte das ab und entschied, dass der Angeklagte im Saal bleibt. Allerdings musste er sich so lange hinten in die Zuhörerreihen setzen, damit die 15-Jährige ihn nicht ansehen muss.
Anklage wegen Vergewaltigung und Körperverletzung
Der 56-jährige Arzt blieb während der Verhandlung regungslos, auch als die Anklageschrift verlesen wurde. Er hat sich auch bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Arzt ist wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen angeklagt. Die Tat soll sich im Dezember 2023 in einem Arztzimmer der Schüchtermann-Klinik in Bad Rothenfelde (Landkreis Osnabrück) ereignet haben. Laut Anklage war die Jugendliche keine Patientin bei ihm.
14-Jährige erstattete Anzeige
Er und die damals 14-Jährige haben sich demnach in einem Chatroom kennengelernt. Dort soll sich die Jugendliche zunächst als 16-Jährige ausgegeben haben. Der 56-Jährige habe der Jugendlichen 100 Euro versprochen - wofür genau, müsse in der Hauptverhandlung noch ermittelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die beiden hätten sich zu einem Treffen in Osnabrück verabredet, laut Anklage holte der Arzt das Mädchen vom Bahnhof ab und brachte sie in die Klinik. Dort soll er die Teenagerin vergewaltigt und ihr im Anschluss 100 Euro gegeben haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Jugendliche sei danach in ihren Heimatort zurückgefahren und habe noch am selben Abend eine Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt. Daraufhin seien die Privatwohnung des Mannes und das Klinikzimmer durchsucht worden, hieß es.
Arzt drohen bis zu 15 Jahre Haft
Wie die Staatsanwaltschaft betont, ist ein sexuelles Verhältnis zu Minderjährigen ab 14 Jahren grundsätzlich nicht illegal. Strafbar werde es erst, wenn es nicht einvernehmlich geschieht, eine Zwangslage oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausgenutzt wird - oder wenn es eine "Vergütung" für die sexuelle Handlung gibt. Im Prozess muss daher geklärt werden, wofür genau der Arzt dem Mädchen die 100 Euro gegeben haben soll. Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte im Mai fallen. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht ihm laut Gerichtssprecher eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Schlagwörter zu diesem Artikel
Osnabrück
