Arzt soll 14-Jährige in Behandlungszimmer missbraucht haben

Stand: 21.03.2024 17:30 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen einen Arzt, der eine 14-Jährige im Arztzimmer einer Klinik im Landkreis Osnabrück missbraucht haben soll. Das Mädchen zeigte die mutmaßliche Vergewaltigung an.

von Karoline Kempe

Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück dem NDR Niedersachsen am Donnerstag mitteilte, soll der Arzt die Jugendliche in einem Chatroom angeschrieben haben. Es soll sich dabei um einen "ganz normalen Chatroom" gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft. Zuerst hatte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) über den Fall berichtet.

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Beschuldigter soll Jugendlicher 100 Euro gegeben haben

Der Arzt habe die Minderjährige im Dezember vergangenen Jahres nach Osnabrück eingeladen und sie dort am Hauptbahnhof abgeholt, so der Vorwurf. Dann sei er mit ihr zu der Klinik gefahren, in der er als Arzt arbeitete. In seinem Arztzimmer habe er sie vergewaltigt. Im Anschluss soll er der Jugendlichen 100 Euro gegeben haben, sagte die Staatsanwaltschaft weiter.

Privatwohnung und Arztzimmer durchsucht

Die 14-Jährige fuhr den Angaben zufolge noch am selben Tag in ihren Heimatort zurück und zeigte die Vergewaltigung bei der örtlichen Polizei an. Am Abend durchsuchte die Polizei die Privatwohnung des Arztes und das Zimmer in der Klinik. Handys und ein Laptop wurden sichergestellt, sie würden derzeit noch ausgewertet.

Arzt bestreitet die Vorwürfe

Der Verteidiger des Arztes sagte dem NDR Niedersachsen, dass der Mann die Vorwürfe bestreite. Er sei aber inzwischen von seiner Arbeit in der Klinik freigestellt worden sei. Das sei juristisch unter Wahrung der Unschuldsvermutung erlaubt, erklärte der Anwalt der Klinik. Er habe bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt.

Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt?

In dem Chat habe die Jugendliche behauptet, sie sei 16 Jahre alt, so die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Strafrechtlich mache das aber keinen Unterschied. Ein sexuelles Verhältnis zu Minderjährigen sei an sich nicht illegal. Strafbar werde es erst, wenn es nicht einvernehmlich geschieht, eine Zwangslage oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausgenutzt wird - oder wenn es eine "Vergütung" für die sexuelle Handlung gegeben hat. Daher werde nun auch genau ermittelt, wofür der Arzt der Minderjährigen 100 Euro gegeben habe, erklärte die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Die Vernehmungen sind laut Staatsanwaltschaft abgeschlossen, allerdings dauere die Auswertung des Laptops und der Handys noch an. Sollten die Vorwürfe zutreffen, drohen dem Mann Geldstrafen sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 21.03.2024 | 18:00 Uhr

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