Urteil bestätigt: Falscher Notar muss 400.000 Euro zurückzahlen
Ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Oldenburg hatte sich als Notar ausgegeben und sich mehrmals Geld aus dem Erbe seiner Klienten überwiesen. Der Bundesgerichtshof erklärte ein früheres Urteil nun für rechtskräftig.
Das Landgericht Oldenburg hatte den 47-Jährigen im Februar wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatte der Mann Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil und wies die Revision nun zurück, wie das Landgericht Oldenburg am Freitag mitteilte.
Erbe eingesteckt, um Schulden zu bezahlen
Der Rechtsanwalt hatte sich den Angaben zufolge als Notar ausgegeben, obwohl er keiner ist. Er habe sich dann immer wieder Geld aus dem Nachlass seiner Klienten selbst überwiesen. Das Geld habe der Verurteilte für die Kanzlei und für private Zwecke ausgegeben. Er nutzte das Geld vor allem, um Schulden zu bezahlen, die durch erhebliche Ausgaben entstanden seien, teilte ein Sprecher des Landgerichtes mit. Zu seiner Bewährungsstrafe muss der 47-Jährige laut dem Sprecher mehr als 400.000 Euro zurückzahlen. Gegen den Verurteilten laufen den Angaben zufolge noch weitere Strafverfahren.
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