Revision abgelehnt: Freibad-Brandstifter in Emden bekommt Jugendstrafe
Der 19-Jährige, der im Emder Van-Ameren-Bad ein Feuer gelegt und damit einen Millionenschaden verursacht hat, muss seine vierjährige Jugendstrafe antreten. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Aurich bestätigt.
Der Verurteilte muss wegen Diebstahls und Brandstiftung seine Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen, wie das Landgericht Aurich am Montag mitteilte. Der 19-Jährige hatte gegen das im April 2024 verkündete Urteil Revision eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet verworfen. Zwei Mittäter im Alter von 20 und 27 Jahren hatten ihre Verurteilungen zuvor akzeptiert. Der 27-jährige habe seine Revision im Laufe des Verfahrens zurückgenommen, so das Landgericht. Er wurde demnach wegen Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte war Fahrer bei der Tat und wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl zu 150 Arbeitsstunden verurteilt.
Brand in Freibad verursachte Millionenschaden
In dem Urteil vom April 2024 hatte das Landgericht Aurich festgestellt, dass der 19- und der 27-jährige Angeklagte im Juli 2023 nachts in das Van-Ameren-Bad in Emden eingebrochen waren. Dort haben sie demnach Bargeld und Schwimmbadkarten gestohlen. Der 19-Jährige hatte später ein Feuer gelegt. Der Schaden durch den Brand liegt laut Landgericht Aurich bei rund 1,2 Millionen Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.