Die angeklagte Frau sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal in Bremen. Sie soll gemeinsam mit einem Mann auf einem Friedhof ihren Ex-Partner attackiert haben. © Sina Schuldt/dpa /dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt

Mordversuch auf Friedhof mit Armbrust? Ehepaar vor Gericht

Stand: 17.02.2025 19:16 Uhr

Ein Ehepaar aus Achim steht wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor Gericht. Beide sollen einen Mann auf einem Friedhof in Bremen in einen Hinterhalt gelockt haben. Hintergrund war wohl ein Sorgerechtsstreit.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 43-Jährigen und dem 50 Jahre alten Angeklagten vor, im August vergangenen Jahres ihrem Opfer auf dem Friedhof in Bremen-Osterholz aufgelauert zu haben. Die Frau soll am Tatabend zunächst von hinten einen Pfeil in den Rücken des Mannes geschossen haben. Anschließend versuchte der 50-Jährige laut Anklage, mit einem Hammer auf den am Boden liegenden Verletzten einzuschlagen. Dieser habe jedoch ausweichen können und sei davongelaufen. Die Verteidiger kündigten zum Prozessauftakt am Montag an, dass sich die Angeklagten im Laufe des Verfahrens äußern wollen.

Anklage: Rechtsstreit um gemeinsames Kind

Der Angeklagte wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal in Bremen geführt. Er soll gemeinsam mit einer Frau Ex-Partnerauf einem Friedhof ihren Ex-Partner attackiert haben. © Sina Schuldt/dpa /dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt
Der angeklagte Mann soll das Opfer mit einem Hammer angegriffen haben.

Das Ehepaar habe den Verletzten zunächst verfolgt und vergeblich versucht, die Armbrust erneut zu laden. Als Passanten auf die Tat aufmerksam wurden, seien beide geflohen. Sie wurden später in Achim (Landkreis Verden) festgenommen. Das zum Tatzeitpunkt 42 Jahre alte Opfer wurde im Krankenhaus behandelt. Die Verletzung am Rücken war laut früheren Polizeiangaben nicht lebensgefährlich. Bei dem attackierten Mann soll es sich um den Ex-Partner der angeklagten Frau handeln. Grund für den Angriff soll laut Anklage ein Rechtsstreit um das gemeinsame dreijährige Kind gewesen sein. Laut dem Richter soll das Opfer als Zeuge am zweiten Verhandlungstermin aussagen. In dem Prozess vor dem Landgericht Bremen sind neun Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist im April zu rechnen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 17.02.2025 | 06:30 Uhr

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