Mehrjährige Haftstrafen für Drogenhändler aus Wildeshausen
Das Landgericht Oldenburg hat am Montag vier Männer verurteilt, die mindestens seit dem Sommer 2023 mit Drogen gehandelt haben sollen. Der Verdacht auf sogenannte Clankriminalität bestätigte sich nicht.
Die vier Angeklagten im Alter von 27 bis 37 Jahren sollen unter anderem in Bremen Kokain und Marihuana verkauft haben. Der 37-jährige mutmaßliche Chef der Bande erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Ein weiterer 37-jähriger Mann, gegen den in einem anderen Verfahren bereits eine Bewährungsstrafe verhängt worden war, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er müsse aber erst ins Gefängnis, wenn das Urteil vom Montag rechtskräftig wird, so das Gericht.
Verdacht auf sogenannte Clankriminalität nicht bestätigt
Die beiden anderen Angeklagten erhielten jeweils zweijährige Haftstrafen, die auf vier und fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie hatten ausführliche Geständnisse abgelegt. Nach Auffassung des Gerichts hatten sie die Kurierfahrten, das Portionieren und teilweise den Verkauf der Drogen übernommen. Aus dem anfänglichen Verdacht auf Clankriminalität wurde "bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln". Man habe keine weiteren Clanmitglieder feststellen könnte, sagte ein Sprecher des Landgerichts.
Drogen und Waffen: Angeklagte bei Razzia festgenommen
Nach einer Drogen-Übergabe Anfang Februar 2024 hatten die Ermittler zugeschlagen. Bei der Razzia hatte die Polizei mehrere Wohnungen durchsucht und Drogen und Waffen entdeckt. Es seien größere Mengen an Marihuana und Kokain, rund 80.000 Euro Bargeld sowie Waffen und Datenträger sichergestellt worden, so die Ermittler. Bei der Razzia wurden zwei der Angeklagten festgenommen. Seit September 2023 war verdeckt gegen die Angehörigen einer Großfamilie aus Wildeshausen ermittelt worden.
108.000 Euro von der Polizei beschlagnahmt
Im Juli folgte der zweite Schlag der Polizei gegen die Großfamilie aus Wildeshausen mit zwei weiteren Durchsuchungen. Ziel sei es dabei nicht gewesen, Beweise zu suchen, hieß es von der Staatsanwaltschaft, sondern Vermögen zu pfänden. Dadurch sollte Vermögen gesichert werden, das durch Straftaten erlangt worden sein könnte. Die Beamten beschlagnahmten Werte in Höhe von 108.000 Euro.