"L'Amour Toujours": Jugendrichterin sieht keine Volksverhetzung
Zwei Jugendliche sollen im Mai bei einem Löninger Schützenfest volksverhetzende Texte gesungen haben. Die zuständige Jugendrichterin hat nun entschieden, dass beide nicht vor Gericht müssen.
Bei einem Schützenfest in Löningen (Landkreis Cloppenburg) sollen die beiden Jugendlichen auf die Melodie von "L'Amour Toujours" ausländerfeindliche Texte gesungen haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg warf den Jugendlichen Volksverhetzung vor und hatte Anklage beim Amtsgericht Cloppenburg erhoben. Nach Angaben des Amtsgerichtes gab es Video-Ausschnitte ihres Gesangs, die auch in den sozialen Medien verbreitet wurden. Die zwei Jugendlichen hatten ihre Tat zugegeben. Gegen drei weitere Beschuldigte wurde das Verfahren bereits eingestellt.
Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen
Der Jugendrichterin zufolge würden die Worte allein nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das sei erst der Fall, wenn zum Beispiel bedrohliches Auftreten oder ein Bezug auf den Nationalsozialismus hinzukomme. Die Angeschuldigten hätten von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts weiter. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg kann gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg Beschwerde einlegen.