Gericht verhängt härtere Strafe für IS-Rückkehrerin aus Lohne
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne wegen Verbrechens der Menschlichkeit zu 14 Jahren Haft verurteilt. Es geht um den Tod eines jesidischen Mädchens im Irak.
Das Gericht lastete der Angeklagten aus dem Landkreis Vechta Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben. Die heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte zuvor eingeräumt, dabei zugesehen zu haben, wie eine von ihr und ihrem Ehemann versklavte Fünfjährige angekettet in praller Mittagssonne starb.
OLG geht nicht mehr von minderschwerem Fall aus
Die Frau war bereits im Jahr 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer vom Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Revision, musste das OLG München erneut über das Strafmaß befinden. Anders als vor zwei Jahren ging das Gericht in dem erneuten Prozess nicht mehr von einem minderschweren Fall aus.
Angeklagte hält Mutter des getöteten Kindes Waffe an Kopf
Das OLG rügte das Verhalten der Angeklagten gegenüber der ebenfalls versklavten Mutter des getöteten Mädchens. So gab die 32-Jährige in der neuen Verhandlung an, der Frau eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben. Sie habe gewollt, dass diese aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen, sagte die Angeklagte. Die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet, wertete der Senat als strafschärfend.
Bundesanwalt: Jennifer W. handelte aus "egoistischer Bequemlichkeit"
Der Vertreter des Generalbundesanwalts, Jochen Weingarten, hatte in dem neuen Prozess für eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten plädiert, ist aber dennoch mit dem neuen Urteil zufrieden. Er betonte, dass die Versklavung von Mutter und Tochter besonders menschenverachtend gestaltet war. Das Kind sei auf eine furchtbare Weise gestorben, so der Anwalt. In seinem Plädoyer hatte Weingarten unter anderem argumentiert, Jennifer W. habe - aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen - dem kleinen Mädchen nicht geholfen. Obwohl ihr das durchaus zuzumuten gewesen wäre: "Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit", so Weingarten.
Mutter des toten Mädchens verfolgt Prozess als Nebenklägerin
Nebenklägerin war die Mutter des getöteten Mädchens, die inzwischen in Deutschland lebt. Die Frau sei mit dem Urteil zufrieden, teilte ihre Anwältin Natalie von Wistinghausen nach der Verkündung mit. Ihre Tochter könne es aber nicht zurückbringen. Auch die Reue von Jennifer W. nehme man zur Kenntnis. "Wir wünschen uns, dass es nicht nur ein Lippenbekenntnis und ein Taktieren war", erklärte die Anwältin. In dem zweiten Verfahren hatte die Angeklagte zudem den Tod des Mädchens ausdrücklich bestätigt. Diese Gewissheit könne der Mutter helfen, den Tod ihres Kindes aufzuarbeiten, sagte von Wistinghausen.