Die Angeklagte Jennifer W. (l) und ihr ihr Anwalt Ali Aydin sitzen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. © dpa-Bildfunk Foto: Sven Hoppe

Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus Lohne

Stand: 25.10.2021 15:29 Uhr

Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne (Landkreis Vechta) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Liste ihrer Taten ist lang.

Die Richter verurteilten die 30-Jährige am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft hatte der Niedersächsin vorgeworfen, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ.

Mädchen wurde als Sklavin gehalten

Die Verurteilte hatte demnach im Sommer 2015 im Irak zusammen mit ihrem Mann das fünf Jahre alte Mädchen zusammen mit deren Mutter gekauft - sie stammten aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen. Das Paar hielten Mutter und Kind als Sklaven im Haushalt in einem Haus in Falludscha. Weil das Mädchen aber krank wurde und deswegen ins Bett machte, habe der Mann das Mädchen im Hof angekettet und es bei sengender Sonne verdursten lassen, so damals der Vorwurf der Anklage. Jennifer W. ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens - davon waren die Richter überzeugt.

Der Mutter mit Erschießen gedroht

Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte einer der Richter. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand." Aber: Sie habe nichts unternommen, um dem Mädchen zu helfen - dabei sei ihr das möglich und zumutbar gewesen, so die Richter. Diese waren auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens, als diese um ihr Kind weinte, mit Erschießung drohte, wenn sie nicht damit aufhöre.

Sittenwächterin mit Kalaschnikow

Außerdem sahen die Richter es als erwiesen an, dass die 30-Jährige vom sogenannten Islamischen Staat (IS) bezahlt worden ist. Ihre Aufgabe: als sogenannte Sittenwächterin die Kleidervorschriften des IS zu kontrollieren, nachdem sie 2014 über die Türkei in den Irak gereist war. Als IS-Sittenwächterin war sie mit einer Kalaschnikow und einer Pistole bewaffnet und mit einer Sprengstoffweste ausgerüstet. 2015 kam Jennifer W. schwanger nach Deutschland, warb hier für die islamistische Szene und geriet später, als sie mit ihrem Mann und dem gemeinsamen Kind erneut in den Irak wollte, an einen CIA-Agenten, der sie überführte. 2018 wurde sie in Bayern festgenommen.

Verteidigung und Anklage reklamieren Sieg

Ursprünglich war die 30-Jährige unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Dass es diese nicht gab, werteten die Verteidiger der Angeklagten als Erfolg: "Das ist für uns ein Sieg", heißt es von der Verteidigung der Angeklagten. Von den zehn Jahren werde die nicht vorbestrafte Mandantin voraussichtlich nach zwei Dritteln aus der Haft entlassen. Drei Jahre und vier Monate davon habe Jennifer W. mit der Untersuchungshaft schon abgesessen. Aber auch die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde reklamierte das Urteil als eigenen Erfolg. Das Gericht sei ihrer Argumentation "in allen wesentlichen Punkten verfolgt", heißt es von dort. Ob sie Rechtsmittel einlegen, lassen Verteidigung und Bundesanwaltschaft beide zunächst offen.

Vernichtung der jesidischen Religion unterstützt

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG. Zudem hätten Jennifer W. und ihr Ehemann die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Die Frau sei täglich geschlagen worden. Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die "Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des jesidischen Volkes" unterstützt. Ihr Ex-Mann steht inzwischen ebenfalls wegen der Tötung des fünfjährigen Mädchens vor Gericht.

Prominenz im Prozess

Der Prozess gegen Jennifer W. hatte bei seinem Auftakt 2019 Schlagzeilen gemacht - auch weil Amal Clooney, die Menschenrechtsexpertin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney, die Mutter des getöteten Mädchens als Nebenklägerin vertrat. Vor dem Gericht in München erschien Amal Clooney allerdings nie. Vor Prozessstart ließ sie in einer gemeinsamen Erklärung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda verlauten: "Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen". Nach Yazda-Angaben war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden.

Jennifer W.: An mir soll ein Exempel statuiert werden

Auch die Verteidigung gab zu, dass der IS die Jesiden brutal verfolge. Die Frage des Prozesses sei aber gewesen, wie Jennifer W. daran ganz persönlich beteiligt gewesen sei. Die Frau aus Lohne hatte dem Gericht in ihrem Schlusswort vorgeworfen, an ihr solle ein Exempel statuiert werden. Auch ihr Anwalt sagte nun zum Abschluss: "Dieses Verfahren hat etwas Historisches".

Lohnes Bürgermeister: Jennifer W. nicht in Region radikalisiert

Auch der Bürgermeister von Lohne, Tobias Gerdesmeyer (CDU), spricht im Fall Jennifer W. von einer "fürchterlichen Tat". Er glaube aber nicht, dass sie sich wegen irgendwelcher Einflüsse in der Region zur IS-Terroristin entwickelt habe. Auch, dass die Tat oder das Urteil irgendwelche Folgen für das Zusammenleben in Lohne haben könnten, glaubt Gerdesmeyer nicht. Ähnlich sieht es Ursula Große-Holthaus, die den Runden Tisch für Integration in Lohne leitet. Jesiden und Muslime lebten in Lohne einträchtig miteinander und verurteilten den IS, sagte sie. Aber: Das Urteil werde sicherlich diskutiert und vor allem von den Jesiden mit Genugtuung aufgenommen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 25.10.2021 | 12:00 Uhr

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Terrorismus

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