Freundin mit Messer getötet: Gericht verhängt lebenslange Haft
Gegen das Urteil zu lebenslanger Haft wegen Mordes hat die Verteidigung des 32-Jährigen Revision eingelegt. Das Gericht in Verden sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Freundin aus niedrigen Beweggründen getötet hatte.
Die Verteidigung wertet die Tat als Totschlag und will ein milderes Urteil erreichen, wie ein Sprecher des Landgerichts Verden am Freitag dem NDR Niedersachsen sagte. Der Bundesgerichtshof müsse nun entscheiden, ob er der Revision statt gibt.
Urteil: Freundin an deren Geburtstag getötet
Der Mann war am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Demnach hat der Mann seine Partnerin an deren 31. Geburtstag im September mit 22 Messerstichen getötet, weil diese eine Beziehungspause wollte und andere Vorstellungen vom Umgang mit den gemeinsamen Kindern hatte. Er habe sich gekränkt gefühlt und aus Wut zugestochen, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer.
Nebenklage: "Er wollte sie töten"
Auch die Nebenklage hatte im Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. "Er wollte sie töten, er hat sie getötet", sagte die Anwältin der Mutter des Opfers. Der Mann habe die Frau eingeschränkt, kontrolliert, geschlagen und gedroht, deren Angehörige zu töten, so die Anwältin weiter. Während der Plädoyers und der Urteilsbegründung verhielt sich der 32-Jährige den Angaben zufolge unbeherrscht und impulsiv. Demnach unterbrach er die Nebenklage und den Vorsitzenden Richter und wurde mehrfach ermahnt, still zu sein.
Mann war wegen Totschlags angeklagt
Im Prozess hatte der Mann gestanden, seine damalige 31-jährige Freundin im September 2023 gegen den Kopf geschlagen und anschließend mit Stichen und Schnitten tödlich verletzt zu haben. Ursprünglich war der Mann wegen Totschlags angeklagt worden. Auch die Verteidigung hatte darauf plädiert, weil der Mann aus ihrer Sicht aus Verzweiflung und Ausweglosigkeit handelte.