Datenlecks bei Facebook: Oberlandesgericht weist Berufungen zurück
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat drei Berufungen wegen fehlenden Datenschutzes bei Facebook zurückgewiesen. Demnach haben betroffene User bei Datenlecks nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz.
Unbekannte hatten die Telefonnummern von zahlreichen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern mit dem sogenannten Scraping-Verfahren ausfindig gemacht und die Daten veröffentlicht. Daraufhin haben die Betroffenen nach eigenen Angaben unerwünschte Werbeanrufe und SMS erhalten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mitteilte. Die betroffenen User forderten deshalb Schadenersatz von Facebook. Mehrere Landgerichte hatten die Klagen jedoch abgewiesen.
Scraping-Vorfall nicht nachweisbare Ursache
Das OLG hat die Urteile der Landgerichte nun bestätigt. Die Klägerinnen und Kläger hätten nicht ausreichend beweisen können, dass sie wegen der Datenlecks Schaden erlitten hätten, begründete das Oberlandesgericht am Freitag seine Entscheidung. Demnach sei nicht sicher, dass der sogenannte Scraping-Vorfall die Ursache für die unerwünschten Anrufe und Nachrichten war. Stattdessen könne auch "eine mögliche anderweitige unbedachte Preisgabe persönlicher Daten im Internet" der Grund sein, hieß es. Neben den drei abgewiesenen Fällen sind mehr als 100 Berufungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook beim Oberlandesgericht Oldenburg eingegangen.