Zoll beschlagnahmt Walfleisch von Kreuzfahrt in Bremerhaven
Immer wieder findet der Zoll am Kreuzfahrtterminal Walfleisch im Gepäck von Touristen, die aus Norwegen zurückkehren - so auch zuletzt in Bremerhaven. Damit verstoßen die Reisenden gegen das Artenschutzgesetz.
Meist handelt es sich um Produkte vom Zwergwal, einer streng geschützten Art in der EU, wie das Zollamt mitteilt. "In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf angeboten", warnt Volker von Maurich vom Hauptzollamt Bremen. Viele Reisende wüssten nicht, dass sie mit dem Souvenir gegen Artenschutzrecht verstoßen. Das Fleisch werde beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Weitere Tierprodukte aus dem Ausland in Deutschland verboten
Der Zoll weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch andere Mitbringsel wie Kaviar, asiatische Heilmittel oder Tierpräparate verboten sein können. Die App "Artenschutz im Urlaub" vom Bundesamt für Naturschutz helfe, bereits vor der Reise zu klären, was erlaubt sei.
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