Agrarforst verliert jahrelangen Streit um Smiley-Krokette
Das Unternehmen Agrarfrost aus WiIdeshausen darf keine Kroketten in Form von Smileys verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte der kanadische Lebensmittelhersteller McCain.
Das Unternehmen McCain hatte gegen Agrarfrost geklagt, weil der Wildeshauser Tiefkühlhersteller ebenfalls Kroketten in Form von Smileys angeboten hatte. Das darf Agarfrost nun endgültig nicht. Grundsätzlich seien Warenformen zwar frei, sagte der Senatsvorsitzende des Oberlandesgerichts (OLG), Erfried Schüttpelz, am Donnerstag zur Begründung. Es gebe aber Ausnahmen. Als eine solche kann nun - nach siebenjährigem Rechtsstreit - auch die Smiley-Krokette angesehen werden.
Smily-Krokette: Agrarfrost unterliegt vor Gericht
Agrarfrost hatte seine "lachende" Tiefkühl-Krokette 2017 auf einer Messe in Köln Gastro-Großverbrauchern angeboten. McCain hatte sich seine Smiley-Krokette allerdings bereist als europäische Marke des eigenen Unternehmens schützen lassen. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit an verschiedenen deutschen Gerichten. Nach dem Landgericht in Düsseldorf bescheinigte nun auch das OLG, dass das Smiley in diesem Fall nicht bloß ein dekoratives Element sei. Es werde als Hinweis auf das Unternehmen verstanden - deshalb bestehe Verwechslungsgefahr, so die Begründung vom OLG.