Urteil des OVG: Keine Waffe für Schäfer für die Wolfsabwehr
Ein Berufsschäfer aus dem Landkreis Harburg darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor etwaigen Wolfsangriffen schützen. Nach dem Verwaltungsgericht Lüneburghat nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) einen entsprechenden Antrag des Mannes abgelehnt. Der Schäfer habe in seinem Antrag auf Berufung keine Gründe aufzeigen können, warum die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr anzuzweifeln wäre, teilte ein Sprecher des OVG am Freitag mit. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, das Urteil damit rechtskräftig. Der Schäfer hatte bereits im Jahr 2018 die Stadt Winsen (Luhe) verklagt, weil diese ihm Erlaubnisse zum Führen einer Flinte (Kaliber 12) sowie zum Schießen verweigert hatte. Die Herde des Mannes war mehrfach von Wolfsangriffen betroffen. Der Schäfer argumentierte, dass er mit einer Waffe sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten könnte. Das Gericht sah das anders.