Schleuserprozess in Stade: Haftstrafen für die Angeklagten
Im Prozess gegen vier mutmaßliche Schleuser hat das Landgericht Stade am Freitag Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Laut Anklage sollen für die Schleusungen rund 300.000 Euro bezahlt worden sein.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die zwei Frauen und zwei Männer Menschen aus Syrien illegal nach Deutschland gebracht haben. Die 49-jährige Hauptangeklagte soll dafür in Griechenland mit einem Schleusernetzwerk kooperiert haben. Dadurch kam die Frau auch an griechische Ausweise, die sie den Geschleusten zuteilte. Die Hauptangeklagte wurde wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein 28-jähriger Mitangeklagter erhielt eine Haftstrafe von zehn Monaten. Gegen eine 43-Jährige und einen 52 Jährigen verhängte das Gericht eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Laut Anklage soll die Bande für die Schleusungen rund 300.000 Euro kassiert haben. Das Gericht ordnete die Einziehung von insgesamt knapp 40.000 Euro an.
Urteilen gingen Geständnisse voraus
Den Urteilen gingen nach Angaben des Gerichtssprechers eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten und Geständnisse voraus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Rahmen einer bundesweiten Razzia im September 2023 waren drei Mitglieder der Schleuserbande festgenommen worden. Der Prozess startete im Juni 2024 und dauerte insgesamt 35 Verhandlungstage. Eine 25-Jährige, die ursprünglich ebenfalls mitangeklagt war, muss sich in einem separates Verfahren verantworten, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig war.
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