Klage am OVG: Schulleiter verlangen Ausgleich für Überstunden
Zwei Schulleiter klagen für eine Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften und Schulleitungen. Ihre erste Klage wurde abgewiesen, heute geht der Fall am OVG Lüneburg weiter. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Obwohl sie beide inzwischen pensioniert sind, kämpfen sie weiter - für ihre Kolleginnen und Kollegen: Der pensionierte Schulleiter der Grundschule Fuhsestrasse in Hannover-Leinhausen, Frank Post, und eine inzwischen pensionierte Schulleiterin aus der Grafschaft Bentheim. Bereits 2020 hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Arbeitsentlastung und Freizeitausgleich geklagt. Diese Klage wurde abgewiesen.
Überstunden von Lehrern schwer nachweisbar
Die Begründung des Verwaltungsgerichts damals: Die beiden hätten nicht deutlich machen können, welche ihrer Aufgaben genau dazu führe, dass sie zu viel arbeiten und in welchen Bereichen sie entlastet werden möchten. Außerdem haben sie die Überstunden nicht belegen können. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert seit 2015, dass Lehrkräfte ihre Arbeitszeit erfassen und damit beweisen können, dass sie häufig viel mehr arbeiten, als es im Niedersächsischen Beamtengesetz festgelegt ist. Laut Gesetz dürfen Lehrkräfte in Niedersachsen nicht mehr als 40 Wochenstunden arbeiten.
Studie belegt: Schulleiter arbeiten zu viel
Eine Studie der GEW habe aber ergeben, dass Schulleitungen im Durchschnitt mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten. Das Verwaltungsgericht hatte die Studie als Beweis nicht anerkannt, da sie zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht aktuell genug war. Falls in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten der Schulleitungen entscheiden sollte, könnte das eine Gesetzesänderung nach sich ziehen - zur verbindlichen Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen und Lehrkräfte.
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