Buxtehude: Gericht stoppt Pläne für A26-Zubringer
Mehrere Anwohner eines geplanten Autobahnzubringers zur A26 in Buxtehude haben vor dem Verwaltungsgericht Stade einen Sieg errungen. Die Kammer bestätigte, dass der Landkreis Stade bei der Planung erhebliche Fehler gemacht habe. Der Planfeststellungsbeschluss sei damit aufgehoben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
"Schwerwiegender Fehler" des Landkreises
Der Kammer zufolge hat der Landkreis bei seiner Entscheidung gegenläufige Interessen nicht ausreichend abgewogen. Auf der einen Seite stünden Fragen des Naturschutzes, erhöhte Kosten bei einer Trassenführung östlich um Buxtehude herum und einem Anschluss an die Harburger Straße weiter südlich. Auf der anderen Seite gehe es um Beeinträchtigungen für Anwohner der gewählten Variante mit einem Zubringer an der Rübker Straße. Die "Inanspruchnahme ihrer Grundstücke" und die "erheblichen Immissionsbelastungen durch Lärm" seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, hieß es vonseiten des Gerichts. Dieser Fehler sei so schwerwiegend, dass er "nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, weil er sich bereits auf die Trassenauswahl auswirkt".
Lärmschutzwände direkt vor Häusern geplant
Die klagenden Anwohner befürchteten beim Bau des Zubringers rund 24.000 Fahrzeuge täglich vor ihrer Haustür, 13.000 mehr als bisher. Zudem sollte eine drei Meter hohe Lärmschutzwand direkt vor den Wohnhäusern gebaut werden sowie eine Anliegerstraße, die von den Grundstücken zu einer Lücke in der Lärmschutzwand führen sollte, worüber die Anwohner dann erst zu der eigentlichen Straße gelangen sollten. Wie sie die neue große Straße hätten überqueren sollen, um in den anderen Ortsteil zu kommen, blieb den Klägern zufolge ebenfalls unklar.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eigenen Angaben zufolge nicht rechtskräftig. Die Kammer hat eine Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Der Landkreis kann allerdings beantragen, in Berufung gehen zu dürfen.