Betrug mit Ballonfahrten: Mann bekommt 23 Monate auf Bewährung
Das Amtsgericht Tostedt hat den früheren Unternehmer Karsten F. wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten verurteilt. Er verkaufte Fahrten mit dem Heißluftballon, die nie stattfanden.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe verpflichtete das Gericht Karsten F. dazu, den entstandenen Schaden von rund 150.000 Euro auszugleichen. Der frühere Unternehmer hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt: Demnach hatte er zwischen 2017 und 2018 zahlreiche Ballonfahrten angeboten und abgerechnet - ohne diese tatsächlich durchzuführen. Das sagte eine Gerichtssprecherin dem NDR in Niedersachsen. Mit dem Geständnis sei der Prozess abgekürzt worden, einige Zeugen habe das Gericht ausgeladen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils eineinhalb bis zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, wie Christian Gude, der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Tostedt, mitteilte.
Karsten F. schon einmal wegen Betrugs verurteilt
Für weitere Taten dieser Art war der Angeklagte schon einmal wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt und verurteilt worden. Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass im Zeitraum von 2011 bis 2014 fast 7.000 Gutscheine nicht eingelöst werden konnten. In dem Prozess wurde Karsten F. zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstieß, musste er aber ins Gefängnis.