Urteil gegen "Axtmörder" von Kalletal ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten "Axtmörders" von Kalletal als unbegründet verworfen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Detmold am Dienstag mit.
Diese Entscheidung sei bereits am 15. August gefallen, hieß es weiter. Der Verurteilte hatte im Juni vergangenen Jahres in Kalletal in Nordrhein-Westfalen einen 39 Jahre alten Mann aus Rinteln (Landkreis Schaumburg) getötet - mit einem Axthieb, während sein Opfer schlief. Danach vergewaltigte er nach Überzeugung des Gerichts seine 26-jährige Ex-Freundin mehrfach, die neben dem Getöteten lag. Nach der Tat war der 37-Jährige geflohen, es wurde wochenlang nach ihm gefahndet. Das Motiv für die Tat soll Eifersucht gewesen sein.
Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest
Der Prozess am Landgericht Detmold endete für den 37-jährigen Angeklagten mit einer lebenslangen Haftstrafe. Das Gericht stellte bei seinem Urteil Mitte Februar zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Außerdem ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung an. Der Mann käme also nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe nicht frei.
Angeklagter hat die Tat gestanden
Der Angeklagte sei voller Wut auf das Opfer gewesen, weil er von ihm aus seiner Rolle gedrängt worden war, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Im Prozess hatte der Angeklagte gestanden, den 39-Jährigen mit einer Axt getötet zu haben, den Sex mit seiner Ex-Freundin stellte er dagegen als einvernehmlich dar. Dies glaubte das Gericht dem 37-Jährigen nicht. Der Vorsitzende Richter verwies in seiner Urteilsbegründung auch darauf, dass der Angeklagte eine "extreme Drohkulisse" aufgebaut habe. Die Frau habe Todesangst um sich und ihre Kinder gehabt. Anfang Februar hatte die 26-jährige Zeugin gegen ihren Ex-Partner ausgesagt.
37-Jähriger war bereits wegen Mordes im Gefängnis
Der Mann hatte vor rund zehn Jahren schon einmal eine Frau mit einer Axt getötet und saß dafür in der Ukraine im Gefängnis. Das Detmolder Gericht hatte bereits am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vorgeschichte des Angeklagten auch Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld möglich seien. Ein Gutachter erklärte den Mann für voll schuldfähig.