Region Hannover schränkt Bewässerung im Sommer erneut ein
Trotz des Hochwassers im Winter schränkt die Region Hannover die Bewässerung an besonders heißen Tagen in diesem Sommer erneut ein. Die Grenzwerte werden im Vergleich zum Vorjahr aber gelockert.
Ab dem 1. Juni dürfen öffentliche und private Grünflächen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr bei Temperaturen ab 27 Grad nicht bewässert werden. Darunter fallen etwa Parks, Sportanlagen und Gärten. Das teilte die Region Hannover am Mittwoch mit. Im vergangenen Jahr noch hatte von 11 bis 18 Uhr ein Temperaturgrenzwert von 24 Grad gegolten. Mit den Einschränkungen soll das Grundwasser geschützt werden.
Grundwassermenge weiterhin auf niedrigem Niveau
Auch nach dem Hochwasser im Winter sei die Grundwasserlage weiterhin kritisch, hieß es am Mittwoch. "Anders als im vergangenen Jahr herrscht in der Region aktuell keine Dürre", teilte Umweltdezernent Jens Palandt mit. Durch vielfältige Nutzungen seien die Grundwasserkörper jedoch überlastet und teilweise erschöpft. "Die vorhandene Grundwassermenge erholt sich durch ein einmaliges Hochwasserereignis nicht nachhaltig, sondern befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau", so Palandt. Regionspräsident Steffen Krach (SPD) erklärte, das Problem der Wasserknappheit werde die Region in den kommenden Jahren und Jahrzehnten begleiten. "Wir nehmen lieber jetzt moderate Einschränkungen in Kauf, als irgendwann festzustellen, dass nicht mehr genug Wasser für alle da ist."
Bei Verstößen gegen Vorgaben droht Geldbuße
In den vergangenen Monaten hatte die Region nach eigenen Angaben Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Landwirtschaft und Sportverbänden geführt. Die nun veröffentlichten Vorgaben seien für die Nutzungsgruppen so verträglich wie möglich, aber so konsequent wie nötig, so Krach. Bei Verstößen gegen die Vorgaben droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Nicht betroffen von den Einschränkungen sind klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, und das punktgenaue Bewässern mit Gießkannen oder Eimern ist zu jeder Tageszeit erlaubt.