Missbrauch im Bistum Hildesheim? Schmerzensgeldprozess beginnt
Ein mutmaßlich Betroffener sexualisierter Gewalt hat das Bistum Hildesheim verklagt. Es geht um mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld. Nun gibt es einen Termin für die Gerichtsverhandlung.
Demnach soll am 8. November vor dem Landgericht Hildesheim mündlich verhandelt werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Das Bistum Hildesheim beantragt die Abweisung der Klage, da die Ansprüche des Klägers verjährt seien. Eine außergerichtliche Einigung hatte das Bistum zuvor abgelehnt.
Kläger fordert Schmerzensgeld und Zinsen
Der Kläger war nach eigenen Angaben als Kind Mitte der 1980er Jahre über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholt von einem Priester schwer sexuell missbraucht worden. Er verlangt von der Diözese ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 400.000 Euro nebst Zinsen. Darüber hinaus fordert er die Feststellung, dass das Bistum verpflichtet ist, ihm alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem behaupteten Missbrauch auch in Zukunft entstehen. Das Bistum teilte in einer Stellungnahme mit, es könne nicht beurteilen, ob die Schilderungen des Klägers zutreffend seien.
Bundesweit ähnliche Klagen gegen mehrere Bistümer
Es ist das erste Mal, dass in Niedersachsen eine Schmerzensgeldklage gegen ein Bistum vor Gericht verhandelt wird. Bundesweit sind ähnliche Klagen gegen mehrere andere Bistümer anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann mit 300.000 Euro das bislang höchste Schmerzensgeld zugesprochen. Er war als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.