Messerattacke in Sarstedt: Verdächtiger darf abgeschoben werden
Der 35-Jährige, der im September einen 61-jährigen Mann in Sarstedt niedergestochen haben soll, darf in den Irak abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Die 3. Kammer habe die Duldung des Antragstellers aufgehoben, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. "Hierdurch wird die Abschiebungsandrohung in den Irak vollziehbar", heißt es dort weiter. Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass eine baldige Abschiebung des Mannes wegen eines laufenden Strafverfahrens "nicht wahrscheinlich ist". Sollte der 35-Jährige zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, sei eine Abschiebung erst nach Verbüßung der Hälfte der Haftzeit denkbar.
Das BAMF lehnte zwei Asylanträge ab
Der 35-Jährige wurde in Deutschland nach Auskunft des niedersächsischen Innenministeriums seit September 2022 geduldet. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung geklagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zwei Asylanträge des Mannes abgelehnt. Zum ersten Mal hatte der Mann im Februar 2017 Asyl beantragt. Da er über Polen eingereist war, wurde er nach der Ablehnung des Antrags im August 2017 zurück nach Polen überstellt. Im Juni 2022 sei er dann wieder nach Deutschland gekommen - das BAMF lehnte auch den zweiten Asylantrag ab.
61-Jähriger wurde tödlich verletzt
Dem Iraker wird vorgeworfen, Anfang September in Sarstedt im Landkreis Hildesheim einen 61-Jährigen tödlich verletzt zu haben. Er hatte in einer von dem Opfer betriebenen Flüchtlingsunterkunft gewohnt. Der Verdächtige wurde wenige Stunden nach der Tat von Spezialkräften auf dem Areal eines weitläufigen Firmengeländes festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft war der 35-Jährige mit seinem späteren Opfer in Streit geraten, im weiteren Verlauf habe er dann auf den Mann eingestochen. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe es nicht, so ein Sprecher.