Ein Schild steht an der Haupteinfahrt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). © picture alliance/dpa Foto: Julian Stratenschulte

MHH: Gericht in Hannover untersagt geplanten Warnstreik

Stand: 20.08.2024 17:09 Uhr

Mitarbeitende der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) dürfen ab Mittwoch nicht wie geplant die Arbeit niederlegen. Das Arbeitsgericht hat einen Warnstreik untersagt - geklagt hatte die niedersächsische Landesregierung.

Grund für die Entscheidung des Arbeitsgerichts sei unter anderem, dass "gegen die Friedenspflicht verstoßen würde", teilte ein Sprecher am Dienstagnachmittag mit. Auch wären durch die Streikziele Regelungen im ungekündigten Tarifvertrag für Auszubildende betroffen. Zudem würden durch den Warnstreik Ziele verfolgt, "die nicht erstreikbar sind", so der Sprecher. Zu der geplanten dreitägigen Arbeitsniederlegung an der MHH hatte die Gewerkschaft ver.di aufgerufen. Der Gewerkschaft zufolge hatte die Landesregierung geklagt, weil es zu wenig konkrete Forderungen gegeben habe.

Ver.di: Urteil spricht nicht gegen Entlastungstarifvertrag

Ver.di teilte am Dienstagnachmittag mit, die Entscheidung des Arbeitsgerichts habe man zur Kenntnis genommen. Das Gericht habe nicht grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Entlastungstarifvertrag für die Beschäftigten der MHH entschieden, betonte ein Gewerkschafts-Sprecher. Stattdessen sei lediglich eine Schärfung einzelner Forderungen gefordert worden. "Wir werden dies zeitnah tun, um dann um so kraftvoller ein Zeichen zu setzen", sagte ver.di-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer. Die Gewerkschaft will nach eigenen Angaben an der Forderung nach Entlastung festhalten. "Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich Tarifverhandlungen zuzustimmen, anstatt mit wechselnden Begründungen juristisch gegen das Grundrecht auf Streik vorzugehen", so der zuständige Fachbereichsleiter David Matrai.

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Landesregierung: Urteil im Sinne der Patienten

Die Landesregierung teilte am Dienstag mit, das Urteil des Gerichts sei "im Sinne der Patientinnen und Patienten". Statt Warnstreiks sollten Gespräche über machbare Wege zur Entlastung für die Mitarbeitenden geführt werden, hieß es vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Ein eigenständiger Tarifvertrag "Entlastung" für die MHH sei mit der Satzung der Tarifgemeinschaft der Länder unvereinbar. Dem Land sei aber daran gelegen, zu einer Entlastungsvereinbarung auf betrieblicher Ebene zu kommen. "Dazu sind wir jederzeit gesprächsbereit." Der Warnstreik hätte dem Aufruf zufolge am Mittwoch mit der Frühschicht beginnen und am Freitag mit der Spätschicht enden sollen. Geplante Operationen, stationäre Aufnahmen und ambulante Behandlungen sollten in dieser Zeit laut Klinik verschoben werden.

Ver.di fordert Entlastung für MHH-Beschäftigte

Mit dem Entlastungstarifvertrag fordert ver.di einen Tarif, der unter anderem sicherstellen soll, dass Beschäftigte in ihrer Arbeit entlastet werden. Im Vertrag soll festgelegt werden, wie viel Personal für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mindestens zur Verfügung stehen muss. Wird dieser Personalschlüssel unterschritten, fordert ver.di für Beschäftigte zusätzliche freie Tage als Ausgleich. Im Mai war ein 100-Tage-Ultimatum gestellt worden, um zu einer Einigung zu kommen. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Bereits am 16. August hatten laut ver.di Hunderte Beschäftigte der MHH ihre Arbeit niedergelegt.

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