"Kriegskassen"-Prozess: Ex-AfD-Politiker legt Einspruch ein
Der frühere AfD-Politiker Christopher Emden legt Einspruch gegen eine Unterlassungsverfügung des Oberlandesgerichts Celle ein. In dem Rechtsstreit geht es um den Vorwurf des Verkaufs von Listenplätzen.
Der Einspruch gegen das sogenannte Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle war am Montag eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht müsse nun zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen. Sollte es dem Einspruch stattgeben, ginge der Rechtsstreit um den Vorwurf des Verkaufs von Listenplätzen bei der AfD Niedersachsen in die nächste Runde. Dazu müsse zunächst erneut ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, so die Gerichtssprecherin.
Vorwurf: Listenplätze gegen Zahlungen in die "Kriegskasse"
Das OLG hatte Anfang November ein Versäumnisurteil gegen Christopher Emdenverhängt, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren. Das Urteil untersagt dem früheren AfD-Landtagsabgeordneten, seine "Kriegskassen"-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde zu wiederholen. Emden hatte unter anderem behauptet, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte "Kriegskasse" verlangt. Gezahlt werden sollte seinen Angaben zufolge auf das Konto des AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde. Der hatte sich mit einer Unterlassungsklage gegen die Behauptung Emdens gewehrt und in zweiter Instanz vor dem OLG recht bekommen.