Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
Jobcenter müssen für behindertengerechten Wohnraum mitunter mehr zahlen - auch wenn die Mietkosten über der "Angemessenheitsgrenze" liegen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der behindertengerechte Wohnraum schwer verfügbar ist, teilte das Gericht am Montag mit. Hintergrund ist ein Antrag einer alleinerziehenden Mutter mit fünf Kindern aus Bremen. Die Frau hatte sich eine neue barrierefreie Wohnung gesucht, weil ihr 22 Jahre alter schwerbehinderter Sohn bislang durch das Treppenhaus getragen werden musste, um die alte Wohnung zu verlassen.
Gericht: Höhere Kosten nicht unangemessen
Das Jobcenter lehnte die Übernahme der Mietkosten für die neue Wohnung aber ab. Grund war die Miethöhe: Diese lag mit 1.425 Euro über der vorgesehenen Höchstgrenze von 1.353 Euro. Die Mutter wandte sich daraufhin per Eilverfahren an das Landessozialgericht. Dieses gab dem Antrag statt: Die höheren Kosten seien aufgrund der familiären Besonderheiten nicht unangemessen, begründete der Senat seine Entscheidung. Der Zugang zum Wohnungsmarkt sei für Menschen mit Behinderung ohnehin erschwert, hieß es in einer Mitteilung. Die Chance einer sechsköpfigen Familie eine andere, passende rollstuhlgerechte Wohnung zu finden, sei "sehr gering".
Der bereits am 13. Oktober ergangene Entscheid des Landessozialgerichts ist rechtskräftig. Er ist damit unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.