Landkreis muss OP für minderjährigen Asylbewerber zahlen
Der Landkreis Wolfenbüttel muss die Kosten für die Operation eines jungen Asylbewerbers zahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Braunschweig bestätigt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Behörden in Deutschland dürfen demnach eine Übernahme der Kosten für medizinisch erforderliche Behandlungen nicht ohne besondere Rechtfertigung ablehnen. Der Georgier war 2022 mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen, ihre Asylanträge wurden jedoch abgelehnt. Der Minderjährige leidet unter einer chronischen Krankheit und hat dem Sprecher zufolge dauerhafte Schmerzen. Ärzte empfahlen eine Operation in einer Spezialklinik. Die voraussichtlichen Kosten von rund 17.600 Euro wollte der zuständige Landkreis jedoch nicht übernehmen
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir fälschlicherweise geschrieben der Landkreis Celle müsse die Kosten übernehmen. Richtig ist: das Urteil ist in Celle beim Landessozialgericht ergangen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.