Initiative gegen "Catcalling": Niedersachsen hofft auf Gesetz
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) macht sich weiter für eine Initiative gegen "Catcalling" stark. Außerdem will sie gewalttätige Ex-Partner von Frauen in bestimmten Fällen überwachen lassen.
Der Gesetzentwurf, mit dem sich derzeit die Bundesrats-Ausschüsse befassen, sieht vor, dass erhebliche Fälle von verbaler sexueller Belästigung bestraft werden sollen. "Die Schwelle zur Erheblichkeit ist für mich dann überschritten, wenn das Tatopfer sich nachhaltig psychisch verletzt fühlt", sagte Wahlmann. Es müsse sich zudem nachweisen lassen, dass dem Täter bewusst war, "dass er etwas tut, das jemand anderen psychisch verletzt." Mit der Zeit würde die Rechtsprechung festlegen, wo genau diese Schwelle liege, zeigte sich die SPD-Politikerin sicher.
Catcalling: Missglückter Flirtversuch oder Straftat?
Wahlmann sagte, sie wolle mit der Initiative den Betroffenen verbaler sexueller Gewalt auch zeigen, dass sie gesehen werden. Den Tätern solle gleichzeitig signalisiert werden, dass ein solches Verhalten nicht geduldet wird. "Ich will keinesfalls, dass schon jeder missglückte Flirtversuch bestraft wird." Auch schroffe Ansprachen müssten möglich sein, ohne dass die Grenze zur Strafbarkeit stets überschritten sei, sagte Wahlmann. Allerdings könnten verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen Betroffener - wie bei einer Beleidigung - stark beeinträchtigen.
Justizministerin will unionsgeführte Länder überzeugen
Umgesetzt werden könnte das Vorhaben erst nach der Neuwahl des Bundestags - vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt vorher zu. "Die Rückmeldungen aus den von SPD, Grünen und FDP regierten Ländern waren grundsätzlich positiv" - die unionsgeführten Länder würden sich bisher noch eher verhalten zeigen, sagte Wahlmann. Sie arbeite daran, auch diese noch zu überzeugen.
Chats von Vergewaltigern sollen überwacht werden
Eine weitere Aufgabe für die nächste Bundesregierung wird aus Sicht der Justizministerin sein, die Kommunikation mutmaßlicher Vergewaltiger zu überwachen. Man sei es "den Opfern schuldig, alles daran zu setzen, dass die Täter ermittelt und verurteilt werden können", so Wahlmann Ende November. Die Justizministerkonferenz hatte sich damals dafür ausgesprochen, die Kommunikation von Tatverdächtigen besser zu überwachen. Bislang ist das laut Wahlmann nur in Ausnahmefällen zulässig. "Vor allem dann, wenn mutmaßlich mehrere Täter gemeinschaftlich gehandelt haben", so die SPD-Politikerin. Häufiger seien es aber Einzeltäter. Auch diese würden per Telefon oder auch per verschlüsselter Messenger-Dienste über ihre Taten sprechen. "Auch die Fahndung nach flüchtigen Tätern könnte so leichter werden", hofft Niedersachsens Justizministerin.
Wahlmann: Näherungsverbote mit Fußfesseln kontrollieren
Beim Thema Fußfesseln gegen gewalttätige Ex-Partner ist Niedersachsens Justizministerin erwartungsvoll: "Ich begrüße es sehr, dass der Bund den Handlungsbedarf jetzt erkennt und endlich auf unsere Linie eingeschwenkt ist", sagte Wahlmann. Sollte der Bund nicht tätig werden, werde das Land Niedersachsen eine eigene Regelung prüfen, hatte die SPD-Politikerin vor Monaten gesagt. Wahlmann will, dass gewalttätige Männer mit Fußfesseln kontrolliert werden können, wenn ihnen verboten wurde, sich ihren Ex-Partnerinnen zu nähern, sie etwa wegen häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen wurden. Per Fußfessel könnte solch ein Näherungsverbot wirksam überwacht werden. Ansonsten bleibe es ein stumpfes Schwert, so Wahlmann.