Gericht: Versetzung des Polizeichefs Uwe Lange ist nicht rechtens
Uwe Lange galt als designierter Leiter der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPN) - bis er im August zwangsversetzt wurde. Dies erfolgte zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Uwe Lange hatte sich juristisch dagegen gewehrt, dass er überraschend an die Polizeiakademie nach Nienburg abgeordnet worden war. Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun Uwe Lange in dem Eilverfahren teilweise recht gegeben und die Abordnung zunächst aufgehoben. Denn: Das Innenministerium muss im Fall einer Abordnung eine Ermessensentscheidung treffen. Der Bescheid vom August habe jedoch keine dafür übliche Begründung enthalten und auch aus den Verwaltungsvorgängen sei keine Ermessensausübung ersichtlich. Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Keine Leitungsaufgaben mehr - Gericht stimmt zu
Die gerichtliche Entscheidung ist jedoch nur ein juristischer Teilerfolg für Lange. Erfolglos blieb seine Klage gegen den Entzug seiner Leitungsaufgabe bei der ZPN. Möchte ein Beamter gegen die Änderung seines Aufgabenbereichs in einem Eilverfahren vorgehen, müsse er dafür eine Eilbedürftigkeit darlegen, so das Gericht. Das sei aber nicht geschehen. Außerdem habe Lange seinen Anspruch auf Aufgabenrückübertragung nicht glaubhaft gemacht, so das Gericht.
Innenministerium will Entscheidung prüfen
Das Innenministerium sieht sich zumindest in diesem Aspekt durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt. Dass das Gericht die Abordnung an die Polizeiakademie aufgehoben hat, will das Ministerium nun prüfen, und entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dies teilte ein Sprecher am Freitag mit. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.
Zu zögerlich im Umgang mit Mobbing?
Im März war Uwe Lange vertretungsweise zum Leiter der ZPN ernannt worden. Die Zentrale Polizeidirektion beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter, ihr untersteht unter anderem die Bereitschaftspolizei. Im August hatte das Innenministerium ein Disziplinarverfahren gegen Lange angeordnet. Ihm wird nach Informationen des NDR vorgeworfen, zu zögerlich mit Mobbingvorwürfen in seiner Behörde umgegangen zu sein. Auch dagegen hat Lange Klage eingereicht. Bis zur Entscheidung über das Disziplinarverfahren soll Lange nach jetzigem Stand auf jeden Fall von seinen Leitungsaufgaben entbunden bleiben.