Gefahr von Tropanalkaloiden - Rückruf von Popcorn und Teffmehl
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat wegen erhöhter Gehalte von Tropanalkaloiden Produkte von Lebensmittelherstellern aus Niedersachsen zurückgerufen.
Zum einen warnt das BVL vor zwei Chargen von Popcorn der Firma XOX Gebäck GmbH aus Lauenau (Landkreis Schaumburg). Betroffen sind 120-Gramm-Beutel des bei Kaufland angebotenen Produkts "K-Classic Knuspriges Popcorn süß" mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 18. und 19. September 2023. In dem bundesweit mit Ausnahme von Brandenburg vertriebenen Produkt seien bei Eigenkontrollen erhöhter Gehalte von Tropanalkaloiden festgestellt worden, teilte der Hersteller mit. Kaufland habe die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen hieß es.
Rückruf auch für Teffmehl von Bauck
Wegen Tropanalkaloiden hat auch die Firma Bauck GmbH aus dem Landkreis Uelzen zwei Chargen von Teffmehl zurückgerufen. Betroffen sind demnach die Chargennummern 230767 mit dem Haltbarkeitsdatum 9. Januar 2024 und die Nummer 229489 mit den Haltbarkeitsdatum 22. November 2023. Wie auch beim Popcorn-Rückruf rät das BVL dazu, betroffene Produkte nicht zu verzehren, sondern zurückzugeben.
Bei Tropanalkaloiden handelt es sich um natürliche Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzen wie Bilsenkraut, Stechapfel und Tollkirsche. Diese können zu vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen führen.