Cannabis in Gaststätten dampfen? Rauchverbot greift hier nicht
Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis könnte die Droge in Niedersachsen bald Einzug in die Gastronomie erhalten. Rauchen ist in Gaststätten zwar verboten, in bestimmten Fällen greift das Gesetz aber nicht.
Zwar gelte das Rauchverbot im Nichtraucherschutzgesetz des Landes auch für das Rauchen eines Joints mit Cannabis, nicht aber für das Verdampfen von Cannabis. Das hat das Gesundheitsministerium Niedersachsens mitgeteilt. Werde Cannabis in einem sogenannten Vaporizer oder einer Wasserpfeife konsumiert, falle das ebenso wenig unter das Rauchverbotsgesetz wie das Dampfen von E-Zigaretten, hieß es.
Gastronomen können das Dampfen verbieten
Mit Blick auf eine mögliche Anpassung des Gesetzes nach der Cannabis-Teilfreigabe am 1. April teilte das Ministerium mit, es müsse geprüft werden, ob die Änderungen gerechtfertigt sind. Sie würden einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellen. Allerdings können Restaurantbetreiber in ihrer Gaststätte das Dampfen von Cannabis verbieten.
Verbot von Dampfgeräten an Bahnhöfen geplant
Auf Bundesebene sieht die Regierung nach jetzigem Stand eine Erweiterung des Rauchverbots vor, das unter anderem für Bahnhöfe und den öffentlichen Nahverkehr gilt. Das Nichtraucherschutzgesetz des Bundes soll demzufolge auf elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Geräte zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ausgeweitet werden. Der Dampf, der durch die Benutzung dieser Produkte abgegeben wird, sei als potenziell gesundheitsschädlich zu bewerten, hieß es zur Erklärung.