Cannabis-Legalisierung: Ministerium erwartet mehr Verkehrsunfälle
Die Teil-Freigabe von Cannabis wird die Polizei in Niedersachsen nach Einschätzung des Innenministeriums vor große Herausforderungen stellen. Das Ministerium erwartet unter anderem mehr Verkehrsunfälle.
Es gebe Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr, teilte das Innenministerium auf eine Anfrage der CDU im Landtag mit. "Es ist zu erwarten, dass cannabiskonsumbezogene Unfälle im Straßenverkehr zunehmen werden", so das Ministerium. Darauf wiesen Studienergebnisse aus den USA hin. Für die Polizei bedeute das mehr Arbeit.
Innenministerium: Gesetz erleichtert illegalen Cannabis-Handel
Nachteile durch die Teil-Legalisierung von Cannabis erwartet das Ministerium auch mit Blick auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität. Es sei "unwahrscheinlich, dass der lizenzierte Verkauf von Cannabis zur Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird", hieß es weiter. Vielmehr werde das Cannabis-Gesetz den illegalen Handel mit der Droge massiv erleichtern und dessen Attraktivität kaum schwächen.
Auch Justizministerium rechnet mit zusätzlicher Belastung
Bedenken äußert auch das niedersächsische Justizministerium. Das Gesetz bedeute eine zusätzliche Belastung für die Strafjustiz durch die Prüfung bestehender Verfahren. "In Niedersachsen müssen etwa 16.000 Akten durch unsere Staatsanwaltschaften händisch ausgewertet werden", teilte ein Sprecher mit.
Landesregierung will Erfahrungen sammeln
Eine Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte am Mittwoch, es gehe nun erst einmal darum, Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln. "Wir werden bei der Umsetzung erleben, ob das irgendwie handhabbar ist." Bevor man Nachbesserungen angehe, "brauchen wir einen gewissen Erfahrungsschatz und eine gewisse Zeit, in der wir versuchen, mit den jetzt gegebenen rechtlichen Grundlagen vernünftig zu arbeiten", so die Regierungssprecherin.
Cannabis-Gesetzt gilt ab 1. April
Die Teil-Legalisierung von Cannabis haben Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen beschlossen. Damit sind Anbau und Besitz ab dem 1. April mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum legal.