Abgerissene Wahlplakate in Hannover. © NDR Foto: Tina Alfes

Bundestagswahl: LKA erwartet mehr Angriffe auf Wahlplakate

Stand: 02.02.2025 08:26 Uhr

Der aktuelle Wahlkampf ist deutlich kürzer als bei der letzten Bundestagswahl 2021. Trotzdem rechnet das Landeskriminalamt (LKA) in Niedersachsen mit mehr Straftaten als vor knapp vier Jahren.

von Jule Lampe

363 Wahlplakate wurden in Niedersachsen seit Beginn des Wahlkampfes zerstört, beschädigt oder gestohlen (Stand: 31. Januar 2025). Das geht aus vorläufigen Zahlen des Landeskriminalamtes hervor. Zum Vergleich: Bei der letzten Bundestagswahl wurden insgesamt 676 Fälle in Niedersachsen gezählt - trotz längerem Wahlkampf. Dennoch rechnet das LKA eigenen Angaben zufolge insgesamt mit mehr Angriffen auf Wahlplakate als 2021. Diese Tendenz ließe sich bereits ablesen.

Starke Schwankungen bei den Zahlen

Trotzdem würden die Fallzahlen aktuell noch stark schwanken, weil die Ermittlungen in vielen Fällen noch laufen, teilte das LKA dem NDR Niedersachsen mit. Zudem gebe es Fälle, bei denen der gleiche Täter mehrere Plakate zerstört hat. Diese werden dann zwar statistisch den Parteien zugeordnet, jedoch nur als ein Fall bewertet. Ob Parteien zudem häufiger Opfer von Attacken werden, weil sie auch mehr plakatiert haben, lässt sich nicht sagen. Denn: Wie viele Wahlplakate es gibt, wird nicht erfasst. Zudem handelt sich bei den Zahlen nur um Taten, die polizeilich bekannt sind.

Wahlplakate von AfD und Grünen am häufigsten angegriffen

Besonders häufig sind zum derzeitigen Stand Plakate von der AfD und den Grünen betroffen, wie das LKA dem NDR Niedersachsen mitteilte. Bis zum Stichtag am 31. Januar 2025 wurden demnach 143 Plakate der AfD beschädigt oder gestohlen. Bei den Grünen waren es rund 90 Plakate. Darauf folgen SPD und CDU. Das war auch schon vor vier Jahren so: 2021 wurden laut LKA rund 240 AfD-Plakate und 185 Plakate der Grünen angegriffen.

Wahlplakate zerstören ist eine Straftat

Wahlplakate zu beschmieren oder kaputt zu machen, ist eine strafbare Sachbeschädigung, bei der eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht. Bei Diebstahl sieht das Strafgesetzbuch sogar höhere Strafen vor.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 02.02.2025 | 08:00 Uhr

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