Böller explodiert vor Kinderzimmer: 43-Jährige zu Haft verurteilt
Im Prozess um die Explosion eines Böllers vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen hat das Amtsgericht Hannover ein Urteil gefällt: Die 43-jährige Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
"Es war eine schwierige Frage, da ein gerechtes Strafmaß zu finden", sagte Petra Simon, Richterin am Amtsgericht Hannover, in der Urteilsbegründung. "Wir nehmen Ihnen ab, dass Sie bereuen", sagte sie zur Angeklagten. Die 43-Jährige habe die Tat gestanden, ein Antiaggressionstraining absolviert und an sich gearbeitet. Das dreijährige Mädchen, das aus dem Bett gestürzt war, sei zwar körperlich unverletzt geblieben. Das Kind, seine Mutter und sein Bruder leiden laut der Richterin aber bis heute unter den psychischen Folgen und sind in Therapie. Außerdem wurden Fenster und Kinderzimmer zerstört und das Gebäude durch den Böller erheblich beschädigt.
43-Jährige handelte aus Eifersucht
Verurteilt wurde die 43-Jährige wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Laut Richterin Simon ging es bei der Tat um "Eifersuchtsprobleme". Die 43-Jährige sagte im Prozess, sie habe vermutet, dass die Bewohnerin der Wohnung ein Verhältnis mit ihrem damaligen Lebensgefährten gehabt habe. Sie sei enttäuscht gewesen und habe sich in ihrem Stolz verletzt gefühlt. Zudem sei sie "so betrunken" gewesen, dass sie den Böller aus dem Zimmer ihres Sohnes geholt habe und zur Wohnung der vermeintlichen Rivalin gefahren sei. "Das war eine Blitz-Entscheidung", sagte die Angeklagte im Prozess. Sie betonte: "Ich wollte niemanden verletzen."
Dreijährige wurde durch Explosion aus Bett geschleudert
Der Vorfall hatte sich im vergangenen Jahr an Heiligabend ereignet. Dort warf die 43-Jährige den Böller auf den Balkon der Wohnung. Dieser explodierte daraufhin auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer der Dreijährigen. Durch die Druckwelle wurde das schlafende Mädchen aus dem Bett geschleudert. Die Anklage hatte der 43-Jährigen vorgeworfen, billigend in Kauf genommen zu haben, dass Menschen verletzt werden.
Strafmaß zwischen einem und 15 Jahren Haft
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurück. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Vertreterin der Nebenklage hatten zuvor in ihren Plädoyers drei Jahre Gefängnis für die Frau gefordert. Ihr Verteidiger sprach sich für eine zweijährige Bewährungsstrafe aus. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei angesichts des Alkoholkonsums der Verurteilten vor der Tat nicht auszuschließen, sagte die Richterin. Wie viel die Frau tatsächlich getrunken hatte, blieb unklar. Zum Ende des Prozesses betonte die 43-Jährige, sie wünsche sich eine zweite Chance, um ihr Leben in den Griff zu bekommen. "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist", sagte sie.