Fußgänger stirbt: Angeklagter bestreitet illegales Autorennen
Bei einem mutmaßlichen Autorennen wurde im Jahr 2023 ein Fußgänger in Stadthagen tödlich verletzt. Seit Donnerstag muss sich einer von zwei Autofahrern vor dem Landgericht Bückeburg verantworten.
Der Angeklagte hat stockend gesprochen, ihm kamen die Tränen: "Ich möchte betonen, dass mir der Unfall unendlich leidtut. Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen." Der 31-Jährige entschuldigte sich beim Prozessauftakt in einer vorbereiteten Erklärung bei den Angehörigen des getöteten 26-jährigen Fußgängers. Sie saßen als Nebenkläger im Saal. Der Angeklagte betonte allerdings auch, für ihn sei das kein Autorennen gewesen. Aber er gab zu, mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Laut Anklage fuhr er innerorts mit mehr als 140 Kilometern pro Stunde, obwohl nur Tempo 50 erlaubt war.
War es ein illegales Autorennen?
Der 31-Jährige soll laut Anklage im August 2023 auf der B65 von Nienstädt in Richtung Stadthagen gefahren sein. An einer Ampel habe er seinen Motor aufheulen lassen und einen anderen Autofahrer dadurch zu einem Rennen herausgefordert haben. Das allerdings bestreitet er. Auch der zweite Autofahrer und seine Beifahrerin sagten als Zeugen aus, sie wollen ein Rennen ebenfalls nicht bestätigen. Wie in der Anklage steht, soll der 31-Jährige zunächst an einem Blitzer abgebremst haben, bevor er dann erneut beschleunigte. Der Angeklagte bestätigte das weitgehend. Mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit soll er dann über die Bundesstraße gefahren sein und in Stadthagen einen Fußgänger erfasst haben, der gerade die vierspurige Straße überqueren wollte. Bei der Kollision starb der 26-Jährige. Angeklagt ist der 31-Jährige wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Dafür sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.
Eltern des Opfers treten als Nebenkläger auf
Die Eltern des Opfers wirkten beim Prozessauftakt angespannt, im Gerichtssaal saßen sie dem Angeklagten gegenüber. Bei der Erklärung sahen sich beide Seiten zwischendurch an. Was passiert sei, belaste seine Mandanten auch nach eineinhalb Jahren unheimlich, sagte Nebenklage-Anwalt Alexander Berndt. "So lange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, ist es nicht möglich, für die Zukunft damit zurecht zu kommen." Möglicherweise sollen bereits nächste Woche die Plädoyers gehalten werden. Gegen den zweiten beteiligten Autofahrer wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Er hatte nach dem ersten Beschleunigen seine Geschwindigkeit wieder reduziert.