Beschäftigte im Rettungsdienst demonstrieren für 42-Stunden-Woche
Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di arbeiten Beschäftigte in kommunalen Rettungsdiensten 48 Stunden pro Woche. Bei einer Protestaktion in Hannover haben sie kürzere Arbeitszeiten gefordert.
Beschäftigte kommunaler Rettungsdienste sind am Dienstagvormittag in Hannover für bessere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen. Vor der Geschäftsstelle des Kommunalen Arbeitgeberverbands Niedersachsen in Hannover versammelten sich nach Angaben von ver.di etwa 100 Protestierende. Die Gewerkschaft hatte zu der Protestaktion aufgerufen. Sie verhandelt zurzeit mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden in Berlin.
Ver.di: Arbeitsbelastung für Rettungsdienste gesundheitsgefährdend
Statt wie bisher 48 Stunden Höchstarbeitszeit fordert ver.di, dass die Beschäftigten maximal 42 Stunden pro Woche arbeiten sollen. Die Gewerkschaft verweist dabei auf den mit dem Deutschen Roten Kreuz abgeschlossenen Reformtarifvertrag. Darin hatte die Gewerkschaft Ende 2022 vereinbart, die Höchstarbeitszeit bis 2028 schrittweise auf 42 Stunden pro Woche abzusenken. "Was beim Deutschen Roten Kreuz möglich ist, muss auch im öffentlichen Dienst machbar sein", sagte Annette Klausing von ver.di. Nur so könne man neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen und halten. Gelinge das nicht, stehe die Notfallversorgung auf dem Spiel. Die Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst bezeichnet die Gewerkschaft als gesundheitsgefährend.
Arbeitgeber warnen vor Engpässen durch kürzere Arbeitszeiten
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kann diese Kritik der Gewerkschaft nicht nachvollziehen. Die Beschäftigten in einigen Rettungsdienststellen arbeiteten ausschließlich in der 39-Stunden-Woche, andere sowohl in Vollzeit als auch in Bereitschaftszeiten, teilte der VKA auf Anfrage des NDR Niedersachsen mit. "In keiner dieser Konstellationen kann man unserer Meinung nach von einer Gesundheitsgefährdung sprechen", sagte Sprecherin Ulrike Heine. Nach Ansicht der Arbeitgeberverbände darf eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen nicht dazu führen, dass die Aufgaben der Rettungsdienste nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden können.